AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen des Behandlungsvertrages (AGB)
In den AGB werden Frauen und Männer in gleicher Weise angesprochen. Der einfacheren Lesbarkeit halber, wird in den AGB auf eine gendergerechte Schreibweise verzichtet
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Dienstleistungen von Physiotherapie Birgit Trost und jeglichen beinhaltenden oder anschließenden Behandlungen verschiedenster Art.
Mit der Nutzung einer der genannten Dienstleistungen berechtigt und akzeptiert der Patient die nachstehenden Geschäftsbedingungen.
2. Vor Behandlungsbeginn
Für Ihre Behandlung benötigen Sie eine ärztliche Verordnung. Diese erhalten Sie vom Haus- oder Facharzt, der zur Ausstellung dieser Verordnung berechtigt ist. Die Verordnung muss neben persönlichen Daten
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eine medizinische Diagnose
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die Anzahl der Behandlungseinheiten und
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die verordnete Behandlung
beinhalten.
Ohne ärztliche Verordnung können Sie meine Leistungen nur präventiv in Anspruch nehmen. Präventive Leistungen dürfen berufsrechtlich nur an Gesunde erbracht werden. Sollten Sie z.B. unter Schmerzen leiden oder sollten Ihnen andere behandlungsbedürftige Leiden bekannt sein oder auftreten, teilen Sie mir dies sofort mit.
Die Kosten der Behandlung werden Ihnen bei Behandlungsbeginn bekanntgegeben. Physiotherapie Birgit Trost hat keinen Vertrag mit Ihrem Krankenversicherungsträger. Sie begleichen die Kosten direkt mit Physiotherapie Birgit Trost als Wahlpraxis und suchen bei Ihrem zuständigen Krankenversicherungsträger um teilweisen Rückersatz gemäß dem jeweiligen Kassentarif an.
Eine fachgerechte Behandlung erfordert eine ausführliche Erstbegutachtung. Dabei sind wir auf Ihre Mithilfe angewiesen. Daher werden Sie gebeten, zum ersten Termin alle relevanten Befunde mitzubringen.
3. Ablauf der Therapie
Sie vereinbaren mit Physiotherapie Birgit Trost folgende Maßnahmen der Behandlung:
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Behandlungsziel
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Behandlungstermine
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Behandlungsdauer
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Behandlungsfrequenz
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Kosten der Behandlung
Meine Leistungen setzen sich aus allen unmittelbar mit und für Sie erbrachten Maßnahmen zusammen:
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persönliche individuelle Behandlung einschließlich Befunderhebung und Beratung
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behandlungsbezogene Administration, Terminvergabe
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für die Behandlung notwendige Vor- und Nachbereitung wie z.B. Herstellung, Anpassung und Bereitstellen individuellen Therapiematerials
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Dokumentation (Krankengeschichte) und 10-jährige Aufbewahrung, wobei Sie ein Recht zur Einsichtnahme und einer Kopie (gegen Kostenersatz) haben
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bei Bedarf/nach Anfrage: Verfassen von über die Dokumentation hinausreichenden, individuellen Befunden zur Vorlage bei diversen Stellen wie Krankenversicherungsträgern, behandelnden ÄrztInnen, privaten Versicherungsträgern und ähnlichen Stellen
Bei der ersten Behandlung mitzubringen sind:
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ärztliche Verordnung im Original
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großes Handtuch als Unterlage
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bequeme Kleidung
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relevante Befunde
4. Grundsätze der Behandlung
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Gesetz: Die Behandlung erfolgt in Übereinstimmung mit den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere dem Bundesgesetz über die Regelung der gehobenen medizinisch-technischen Dienste in der geltenden Fassung (MTD-Gesetz).
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Wissenschaft: ich orientiere mich an den aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen.
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Selbstbestimmung: ich unterbreite Ihnen auf Grundlage der ärztlichen Verordnung und der Erstbegutachtung einen Behandlungsvorschlag. Es obliegt Ihnen, dieses Angebot anzunehmen oder Anpassungen mit uns abzusprechen.
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Verschwiegenheit: Alle Informationen, die Sie uns geben, unterliegen der Verschwiegenheitspflicht. Es wird davon ausgegangen, dass ein Informationsaustausch zum Zwecke der Behandlungsoptimierung mit dem verordnenden Arzt als auch den weiteren, von Ihnen genannten und an der Behandlung beteiligen Gesundheitsberufen gewünscht ist. Ohne Ihr Wollen werden diese Informationen keiner anderen Person weitergegeben. Sollte sich eine weitere Informationsweitergabe aus medizinisch-therapeutischen Gründen als sinnvoll und notwendig erweisen, werden ich mit Ihnen darüber beraten. Dasselbe gilt für die Weitergabe der aus gesetzlichen Gründen verpflichtenden Dokumentation.
Ein Physiotherapeut ist gesetzlich zur Dokumentation u.a. der therapeutischen Maßnahmen in einer Krankengeschichte verpflichtet. Die Dokumentation steht im Eigentum Ihres Physiotherapeuten. Auf Ihr Verlangen können Sie Einsicht in die Dokumentation nehmen und gegen Kostenersatz Kopien erhalten. Nach Beendigung der Behandlung verbleibt die Dokumentation bei Ihrem Physiotherapeuten und wird über den gesetzlich verpflichtenden Zeitraum von 10 Jahren aufbewahrt.
5. Kosten der Behandlung
Die Kosten der individuell in Aussicht genommenen Behandlung werden Ihnen zu Beginn der Behandlung mitgeteilt. Ich stelle Ihnen bei Ende (oder zwischendurch) der Behandlung (bzw. Behandlungssitzungen der ärztlichen Verordnung) eine Honorarnote über die Gesamtkosten der Behandlungssitzungen aus. Diese Kosten sind nach Beendigung der Behandlung und dem Erhalt der Honorarnote per Banküberweisung zu begleichen. Die Fälligkeit ist der Honorarnote zu entnehmen. Geraten Sie mit der vereinbarten Zahlungsmodalität in Verzug, behalten ich mir das Recht vor, Verzugszinsen in der gesetzlich zulässigen Höhe von 4 % in Rechnung zu stellen. Für im Zusammenhang mit nicht entsprechend der Fälligkeit bezahlten Honorarforderungen durchgeführte Mahnungen bemessen sich die erhobenen Mahnspesen für die erste Mahnung (Zahlungserinnerung) auf Euro 0 €, für die zweite Mahnung auf Euro 20 € und für die dritte Mahnung auf Euro 40 €. Die Gesamtkosten der Behandlung ergeben sich daher aus der Honorarforderung zuzüglich etwaiger, anfallender Verzugszinsen, Postgebühren und Mahnspesen.
6. Ihr Anteil an einer erfolgreichen Behandlung
Ich begleite Sie auf Ihrem persönlichen Weg und stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite. Im Rahmen der Erstbegutachtung werden wir Behandlungsziele und -Maßnahmen besprechen und vereinbaren. Eine erfolgreiche Behandlung setzt voraus, dass Sie mir über Ihren Gesundheitszustand Auskunft geben und die mit den aktuellen Beschwerden in Zusammenhang stehenden sowie bisher vorgenommenen Untersuchungen und Behandlungen. Ich unterstütze Sie dabei durch gezielte Fragestellungen. Zur Erreichung des bestmöglichen Behandlungserfolges ist Ihre Mithilfe unentbehrlich. Mithilfe kann bedeuten, bestimmte Handlungsanleitungen zu befolgen, erlernte Übungen zu wiederholen oder gewisse Handlungen zu unterlassen. Veränderungen während einer therapeutischen Behandlung sind sofort mitzuteilen. Erhalte ich den Eindruck, dass der Behandlungserfolg z.B. mangels Ihrer Mithilfe nicht erreichbar erscheint, werden ich Sie darauf ansprechen und versuchen, eine Lösung anzubieten. Ich möchten Sie auch darauf hinweisen, dass ein Besuch bei einem anderen Therapeuten während der Therapie kontraproduktiv ist, da sowohl eine positive als auch eine negative Behandlungsreaktion nicht zuordenbar ist. Ich behalten mir vor, die Therapie daraufhin abzubrechen. Bitte weisen Sie mich bei Auftreten proaktiv darauf hin.
7. Terminabsage
Können Sie einen vereinbarten Behandlungstermin nicht wahrnehmen, werden Sie ersucht, uns dies unverzüglich – spätestens aber 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin – mitzuteilen. Andernfalls werden jene Kosten, die Sie auch bei durchgeführter Behandlung zu zahlen gehabt hätten, in Rechnung gestellt. Diese Kosten können nicht beim Krankenversicherungsträger geltend gemacht werden.
8. Behandlungsende
Die ärztliche Verordnung begrenzt den Umfang der Behandlung. Sollte eine Behandlung darüber hinaus notwendig sein, benötigen Sie eine neue ärztliche Verordnung.
Die Behandlung endet üblicherweise im Einvernehmen. Sowohl Ihnen als auch mir steht es darüber hinaus frei, die Behandlung jederzeit und ohne Angabe von Gründen abzubrechen.
Gleiches gilt, wenn mir die Behandlung aus therapeutischer Sicht nicht mehr verantwortbar erscheint oder Sie den vereinbarten Zahlungsmodus nicht einhalten. Bei vorzeitiger Beendigung gelangen jene Behandlungssitzungen zur Verrechnung, die Sie tatsächlich in Anspruch genommen haben. Eine Ausnahme stellen nicht rechtzeitig abgesagte Termine dar (siehe oben).
9. Rückerstattung Behandlungskosten
Sie reichen die von mir ausgestellte Honorarnote zusammen mit der Verordnung bei Ihrem Krankenversicherungsträger ein und ersuchen um Überweisung auf ein von Ihnen angegebenes Konto des Kostenersatzes. Ich beraten Sie bezüglich der ungefähren Höhe des Betrages, den Ihre Krankenversicherung rückerstattet. Angaben zum zu erwartenden Kostenersatz können nur unter Vorbehalt der Entscheidung Ihres Sozialversicherungsträgers gegeben werden.
10. Übermittlung von Daten via E-Mail oder anderen Diensten
Durch das Akzeptieren der ABG von Physiotherapie Birgit Trost willigen Sie ein, dass Dienstgeberbestätigungen, Honorarnoten, Trainingspläne, Übungsanleitungen und dergleichen via Mail versendet werden dürfen. Diese Einwilligung beinhaltet auch die Übermittlung von Terminbestätigungen o.ä. per SMS, Telefon oder Messenger (z.B. WhatsApp).
11. Haftung von Physiotherapie Birgit Trost
Physiotherapie Birgit Trost übernimmt keinerlei Haftung für Wertgegenstände, Kleidungsstücke und Schuhe, die in Warte- Trainings oder Therapieräumen deponiert werden. Die Inanspruchnahme von Leistungen von Physiotherapie Birgit Trost erfolgt auf eigene Gefahr und eigenes Risiko. Physiotherapie Birgit Trost haftet nicht für Unfälle bzw. daraus resultierenden körperlichen Schäden von Patienten. Auch für die Folgen unsachgemäß und/oder selbständig in den Räumlichkeiten von Physiotherapie Birgit Trost durchgeführter Übungen haftet Physiotherapie Birgit Trost nicht.
12. Datenschutzbestimmungen
Daten der Patienten werden vertraulich behandelt und unterliegen den gesetzlichen Datenschutzbestimmungen. Daten werden zum Zweck der Vertragserfüllung sowie eventuell für eigene Werbezwecke genutzt und nicht an Dritte weitergegeben. Der Patient ist damit einverstanden, dass persönliche Daten, die Physiotherapie Birgit Trost zur Verfügung gestellt werden, EDV- mäßig gespeichert werden und im Rahmen des Vertragszweckes Verwendung finden.
13. Gerichtsstand / geltendes Recht
Es gilt österreichisches materielles Recht unter Ausschluss jedweder Verweisungsnorm. Der Gerichtsstand ist Linz und gilt für alle Streitigkeiten zwischen Physiotherapie Birgit Trost und Patienten.
14. Sonstiges
Es bestehen keine Nebenabreden zu diesen AGB. Änderungen dieser AGB bedürfen der Schriftform ebenso ein Abgeben von Änderungen. Sollte einzelne Klauseln der vorliegenden AGB ganz oder teilweise unwirksam sein, so berührt das nicht die Wirksamkeit der übrigen Klauseln und der Vertrag bleibt im Grundsatz bestehen, wobei die unwirksame Klausel durch eine Klausel ersetzt wird, die dem Zweck der unwirksamen Klausel wirtschaftlich am nächsten kommt. Das Schriftlichkeitserfordernis wird durch eine Übermittlung als E-Mail gewahrt. Sofern der Patient eine Emailadresse bekanntgegeben hat, können alle Nachrichten zwischen den Vertragsparteien durch E-Mail erfolgen.